Tax-Free in Japan ab 1. November 2026: So klappt die Erstattung

≈ 3 Min Lesezeit
Japanische Yen-Geldscheine und Muenzen symbolisieren Kosten, Steuern und Budget
Image by kigengireoneesan from Pixabay

Was sich am 1. November 2026 ändert

Bis zum 31. Oktober 2026 funktioniert Tax-Free so, wie du es kennst: Du zeigst deinen Reisepass an der Kasse und zahlst den Preis ohne Steuer. Für alle Verkäufe ab dem 1. November 2026 wird das umgedreht. Du zahlst brutto, der Laden meldet den Kauf elektronisch an die Steuerbehörde, und die Steuer fließt zurück, nachdem der Zoll bei der Ausreise die Mitnahme bestätigt hat. Maßgeblich ist das Kaufdatum, nicht das Abreisedatum. Einen Parallelbetrieb beider Systeme gibt es laut Steuerbehörde nicht.

  • Mindestkauf: 5.000 Yen ohne Steuer pro Laden und Tag. Brutto sind das 5.500 Yen bei 10 % Steuer (rund 32 Euro) bzw. 5.400 Yen bei Lebensmitteln mit 8 %.
  • Verbrauchsgüter: Die Spezialverpackung (versiegelte Tüte) entfällt. Die Trennung zwischen allgemeinen Waren und Verbrauchsgütern und die Obergrenze von 500.000 Yen für Verbrauchsgüter fallen ebenfalls weg.
  • Frist: Die Zollbestätigung muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf erfolgen.
  • Verbrauchtes: Was du in Japan isst, trinkst oder benutzt, kann der Zoll bei der Ausreise nicht mehr bestätigen. Dafür gibt es keine Erstattung.

So läuft es ab: vom Kauf bis zur Erstattung

  1. Im Laden: Reisepass zeigen, den vollen Preis inklusive Steuer zahlen und den Beleg behalten. Der Laden erfasst den Einkauf und fragt in der Regel, wohin die Erstattung später fließen soll, zum Beispiel auf die Kreditkarte. Welche Wege es gibt, hängt vom Laden bzw. von seinem Erstattungsdienst ab.
  2. Bis zur Abreise: Ware unbenutzt lassen und nichts davon verschenken oder verlieren.
  3. Am Abflughafen oder Hafen, vor der Gepäckaufgabe: Am Tax-free-Terminal in der Abflughalle den Reisepass scannen. Das Terminal zeigt grün oder rot.
  4. Grün: Keine Kontrolle nötig, das Verfahren ist abgeschlossen.
  5. Rot: Mit den Waren zum ausgewiesenen Zoll-Kontrollbereich. Deshalb gehören die Einkäufe vor dem Check-in nicht tief in den Koffer.
  6. Danach: Der Laden oder sein Erstattungsdienst zahlt die Steuer zurück, sobald die Zollbestätigung bei ihm angekommen ist.

An den Flughäfen Narita, Haneda, Kansai, Chubu Centrair, Fukuoka, New Chitose und Naha kannst du den ersten Schritt alternativ über Visit Japan Web erledigen, in den dafür vorgesehenen Bereichen der Abflughalle mit eigenem WLAN. Wer sich vor oder nach der Einreise bei Visit Japan Web registriert, hat auch beim Einkauf weniger Aufwand. Plane trotzdem Zeit ein: Zoll und Airlines haften nicht, wenn du wegen des Verfahrens deinen Flug verpasst.

Fristen und Stolperfallen

  • Alles oder nichts pro Beleg: Der Zoll prüft je Kaufbeleg. Fehlt eine einzige Ware von diesem Beleg, bekommst du für den gesamten Beleg nichts zurück. Verschenke also vor der Ausreise nichts, was auf einem Beleg mit Erstattungsanspruch steht.
  • Nur, was du selbst mitnimmst: Die Menge muss so sein, dass du alles bei der Ausreise selbst tragen kannst. Waren, die du per Paket nach Hause schickst, sind seit April 2025 nicht erstattungsfähig. Der Direktversand über den Laden bleibt als Sonderverfahren bestehen, frag im Laden nach den Bedingungen.
  • Letzter Ausreiseort zählt: Das Verfahren erledigst du dort, wo du Japan endgültig verlässt, auch bei einem Inlandsflug mit Anschluss ins Ausland oder bei Fly-and-Cruise.
  • Waren müssen das Land verlassen: Wer nach der Kontrolle die Ware nicht ausführt, muss die erstattete Steuer zurückzahlen und riskiert Strafen.
  • Gebühren: Ob und wie viel ein Erstattungsdienst abzieht, ist nicht einheitlich geregelt. Manche Händler werben mit gebührenfreier Erstattung, andere Dienste ziehen einen Anteil ab. Frag vor dem Kauf nach, das ist in den offiziellen Unterlagen offen.

Was mit Käufen vor dem 1. November passiert

Bis einschließlich 31. Oktober 2026 kaufst du nach den bisherigen Regeln: Preis ohne Steuer an der Kasse, die Ware muss das Land verlassen, Verbrauchsgüter bleiben in der versiegelten Verpackung. Mehr gibt die amtliche Stichtagsregel nicht her: Das Kaufdatum entscheidet, das neue Verfahren gilt für Verkäufe ab dem 1. November. Zum Sonderfall, dass du am 31. Oktober steuerfrei kaufst und erst im November ausreist, habe ich bei meiner Recherche keine eigene amtliche Aussage gefunden. Frag im Laden nach, bevor du bezahlst.

Praktisch heißt das für Reisen ab November: Du musst die Steuer (10 % bzw. 8 %) zunächst selbst vorstrecken und bekommst sie erst nach der Ausreise zurück. Bei größeren Einkäufen lohnt es sich, das im Reisebudget zu berücksichtigen. Dein Gesamtbudget rechnest du mit dem Japan-Kostenrechner.

Erstattungs-Rechner

Der Rechner schätzt für einen Laden an einem Tag, ob du die Grenze erreichst und wie viel zurückkommt. Er rundet die Steuer je Warengruppe ab, die Rechnung des Ladens kann um wenige Yen abweichen.

Erstattungs-Rechner (ein Laden, ein Tag)
Zahlen ohne Punkt oder Komma eingeben, zum Beispiel 55000.
Einkauf inkl. 10 % Steuerohne SteuerErstattung
5.300 Yen4.818 Yenkeine, unter 5.000 Yen
5.500 Yen5.000 Yen500 Yen (rund 3 Euro)
30.000 Yen27.272 Yen2.728 Yen (rund 16 Euro)
100.000 Yen90.909 Yen9.091 Yen (rund 52 Euro)

Die Euro-Beträge sind aufgerundet und orientieren sich am EZB-Referenzkurs vom 13.10.2026 (176,91 Yen je Euro).

Ausreisesteuer: 3.000 Yen pro Ausreise

Unabhängig von Tax-Free zahlst du beim Verlassen Japans die internationale Touristensteuer. Sie liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 3.000 Yen (rund 17 Euro) pro Ausreise, vorher waren es 1.000 Yen. Sie gilt für Flug und Schiff und wird in aller Regel über das Ticket erhoben: Der Betrag steckt im Flugpreis, am Flughafen zahlst du nichts extra. Kinder unter zwei Jahren sind befreit, weitere Ausnahmen, etwa für Durchreisende im Transit, listet die Steuerbehörde auf. Für Beförderungsverträge, die vor dem 1. Juli 2026 geschlossen wurden, kann noch der alte Satz von 1.000 Yen gelten. Ein Blick in die Steuerzeilen deiner Ticketabrechnung zeigt dir, welcher Betrag bei dir steht. Die Steuer wird nicht erstattet und hat mit dem Tax-Free-Verfahren nichts zu tun.

Checkliste vor der Reise

  • Reisepass griffbereit für Kasse und Terminal, Belege sammeln.
  • Einkäufe, die du erstattet haben willst, nicht verbrauchen und nicht verschenken.
  • Zeitpuffer am Flughafen einplanen, besonders in der Hauptreisezeit.
  • Waren beim Check-in nicht im aufgegebenen Gepäck verstauen, bis das Terminal grün zeigt.
  • Bei Visit Japan Web registrieren, wenn dein Flughafen es unterstützt.
  • Alles Weitere zur Vorbereitung findest du in der Reise-Checkliste, bei der Packliste und im Planungsbereich. Wie du im Land günstig unterwegs bist, steht im JR-Pass-Guide.

Häufige Fragen

Muss ich ab dem 1. November im Laden die Steuer bezahlen?

Ja. Für Käufe ab dem 1. November 2026 zahlst du den Preis inklusive Steuer. Die Steuer kommt zurück, nachdem der Zoll bei der Ausreise bestätigt hat, dass du die Ware mitnimmst.

Ab welchem Betrag gibt es eine Erstattung?

Ab 5.000 Yen ohne Steuer pro Laden und Tag. Das entspricht 5.500 Yen brutto bei 10 % Steuer oder 5.400 Yen bei Lebensmitteln mit 8 %.

Wie lange habe ich Zeit für die Zollbestätigung?

90 Tage ab dem Kaufdatum. Die Bestätigung holst du dir am Terminal am Ausreiseort, bevor du das Gepäck aufgibst.

Was passiert, wenn ich etwas schon in Japan verbrauche?

Verbrauchte oder benutzte Ware kann der Zoll nicht mehr bestätigen, dafür gibt es keine Erstattung. Außerdem verfällt der Anspruch für den ganzen Beleg, wenn eine Ware dieses Belegs fehlt.

Wie hoch ist die Ausreisesteuer?

3.000 Yen pro Ausreise seit dem 1. Juli 2026. Sie steckt in aller Regel im Ticketpreis.

Quellen

  1. Japan Tourism Agency und Nationale Steuerbehörde: Faltblatt zum neuen Verfahren ab Verkäufen am 1. November 2026 (japanisch, PDF), abgerufen am 14.10.2026: mlit.go.jp
  2. Japan Tourism Agency: Erläuterung des Erstattungsverfahrens (japanisch), abgerufen am 14.10.2026: mlit.go.jp
  3. JNTO: Everything You Need to Know: Japan's New Tax-Free Shopping System, 20.07.2026, abgerufen am 14.10.2026: japan.travel
  4. JNTO: Japan's International Tourist Tax is Increasing, 11.05.2026, abgerufen am 14.10.2026: japan.travel
  5. Nationale Steuerbehörde: Internationale Touristensteuer (japanisch, mit englischem Q&A), abgerufen am 14.10.2026: nta.go.jp
  6. Europäische Zentralbank: Euro-Referenzkurse, Kurs vom 13.10.2026 (176,91 Yen je Euro): ecb.europa.eu

関連記事More to read

Verwandte Artikel

3 Artikel

Language Switcher Mobile

Sprache auswählen