Japan Studentenvisum 2026: COE, Sprachschule und Ablauf

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Wer das Studentenvisum bekommt

Der Status deckt eine Ausbildung an einer Universität, einer Kurzuniversität, einer technischen Fachhochschule (KOSEN), einer Oberschule, einer (senmon gakkō, Fachschule), einer sonstigen Schule oder einer Sprachschule ab. Für Sprachschulen gilt eine zusätzliche Regel: Die Schule muss eine anerkannte Japanischschule sein, die die Behörde als Bezeichnete oder Anerkannte Einrichtung führt. Bei Universitäten und Kurzuniversitäten gibt es diese Pflicht nicht.

Wie lange du bleiben darfst, legt die Behörde je Einzelfall fest, höchstens vier Jahre und drei Monate. An Sprachschulen beginnt der Aufenthalt häufig ab sechs Monaten.

Ablauf: Schule, COE, Visum

  1. Schule finden und bewerben. Viele Sprachschulen verlangen zwölf Jahre Schulbildung oder gleichwertige Kenntnisse. Als Sprachnachweis nennt die Botschaft zum Beispiel das Niveau N5 im Japanischtest JLPT oder 300 Punkte im Wirtschaftsjapanisch-Test BJT. Manche Schulen führen zusätzlich Auswahlgespräche. Die Bedingungen legt die Schule fest.
  2. COE beantragt die Schule. Das (zairyū shikaku nintei shōmeisho, Certificate of Eligibility) beantragt die aufnehmende Schule bei der regionalen Einwanderungsbehörde, nicht du selbst. Es kostet nichts. Die Behörde nennt etwa ein bis drei Monate Bearbeitung, die Botschaft in Berlin zwei bis drei.
  3. COE bekommen. Die Schule schickt es dir. Eine Kopie oder ein Ausdruck genügt den Vertretungen in Deutschland. Es gilt drei Monate ab Ausstellung.
  4. Visum beantragen. Innerhalb dieser drei Monate gehst du zur zuständigen Vertretung. Viele Vertretungen brauchen etwa fünf Arbeitstage nach gültiger Annahme.
  5. Einreise. An den großen Flughäfen bekommst du die (zairyū kādo, Aufenthaltskarte). Die Wohnadresse meldest du binnen 14 Tagen beim Rathaus.

Plane ab der Zusage der Schule mehrere Monate ein: Das COE braucht allein bis zu drei Monate, danach läuft die Dreimonatsfrist für das Visum.

Finanzierung nachweisen

Die Behörde verlangt, dass jemand deinen Aufenthalt bezahlt. Bei der COE-Beantragung liegt dafür eine (keihi shiben-sho, Erklärung über die Kostentragung) vor, dazu Nachweise des Geldgebers, etwa Kontoauszüge oder Stipendienbescheinigungen. Welche Beträge reichen, nennt die Einwanderungsbehörde nicht pauschal, hier entscheiden Schule und Behörde im Einzelfall.

Für Sprachschulen, bei denen die Aufnahme ab April 2027 beginnt, kommt nach den Angaben der Behörde eine Bestätigung der Finanzierungsfähigkeit hinzu. Für Verlängerungen musst du eine Erklärung zu den Aufenthaltskosten abgeben.

Arbeiten neben dem Studium

Mit dem Studentenvisum darfst du nicht automatisch arbeiten. Du brauchst nach der Ankunft die (shikakugai katsudō kyoka, Erlaubnis für Tätigkeiten außerhalb des Status) von der Einwanderungsbehörde. Danach gilt:

  • Studienzeit: bis zu 28 Stunden pro Woche.
  • Lange Schulferien: bis zu 8 Stunden pro Tag.
  • Nicht erlaubt: Arbeit in Betrieben des Vergnügungs- und Rotlichtgewerbes.
  • Mehr oder anderes: Praktika zur Berufserfahrung, Arbeit über 28 Stunden oder Arbeit ohne messbare Stunden brauchen eine Einzelerlaubnis.

Arbeit ohne Erlaubnis oder über die Grenze hinaus kann zur Ausweisung führen. Wer sein Studium nicht mehr betreibt, riskiert außerdem den Widerruf des Status.

Kosten

Die Visumgebühren wurden zum 1. Juli 2026 neu gefasst und liegen bei rund 15.000 Yen für eine Einreise und rund 30.000 Yen für mehrere Einreisen. Welcher Satz für dich gilt und in welcher Währung du zahlst, sagt die Vertretung. Das COE ist kostenlos. Dazu kommen Studiengebühren, Lebenshaltung und Versicherung, die du bei der Schule erfragst.

Spätere Verlängerungen kosten seit 1. Oktober 2026 am Schalter je nach erteilter Dauer 10.000 bis 75.000 Yen. Anträge, die bis 30. September 2026 eingingen, zahlen noch den alten Satz. Mehr dazu in Visum verlängern und Adresse ändern.

Abgrenzung zu anderen Wegen

  • Kurzer Sprachkurs: Bis zu 90 Tage ohne Einkommen reist du mit einem Pass aus einem visumfreien Land ohne Visum ein. Die Botschaften zählen Kurzbesuche zu Studienzwecken zum Kurzaufenthalt. Eine Kette solcher Aufenthalte ist nicht zulässig, und ein Rück- oder Weiterflugticket kann verlangt werden. Mehr in Visumbefreiung erklärt.
  • Working Holiday: Ferienaufenthalt mit Nebenjobs, nur für 18 bis 30 Jahre und nur für Länder mit Abkommen. Details im Artikel Working Holiday.
  • Kulturelle Aktivitäten: Für Einzelunterricht oder Studien bei einem Meister ohne Schule, siehe Kulturelle Aktivitäten.
  • Familie: Ehepartner und Kinder können als Dependent nachziehen, siehe Familienvisum.

Zuständige Vertretung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Status, COE und Unterlagen sind in allen drei Ländern gleich. Unterschiedlich ist, wo du einreichst:

  • Deutschland: Du beantragst bei der Vertretung deines Wohnsitzbezirks. Berlin ist zuständig für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Hamburg für Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Düsseldorf für Nordrhein-Westfalen, Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, München für Baden-Württemberg und Bayern. Anträge außerhalb des Bezirks werden abgelehnt. Du reichst Reisepass im Original und in Kopie mit mindestens zwei freien Seiten ein, das Antragsformular mit Foto (nicht älter als sechs Monate), das COE und, falls du nicht Deutscher bist, deinen deutschen Aufenthaltstitel. Kopien auf A4, nicht geheftet.
  • Österreich: Visa nimmt nur die Botschaft in Wien an, persönlich oder mit Vollmacht.
  • Schweiz: Die Botschaft in Bern, für die Kantone Genf, Waadt, Wallis und Tessin das Generalkonsulat in Genf. Der Honorarkonsul in Zürich nimmt keine Visa an. Melde dich mit Termin.

Fallstricke

  • Du bewirbst dich bei einer Japanischschule, die nicht als anerkannte Einrichtung geführt wird.
  • Das COE läuft ab, bevor du das Visum beantragst, denn es gilt nur drei Monate.
  • Du nimmst einen Nebenjob an, bevor du die Erlaubnis für Tätigkeiten außerhalb des Status hast.
  • Du arbeitest in den Ferien mehr als erlaubt oder in einem Betrieb des Vergnügungsgewerbes.
  • Du vergisst die Adressmeldung binnen 14 Tagen nach der Ankunft.

Weiter im Cluster

Bestätige Fristen, Beträge und Unterlagen bei der zuständigen japanischen Vertretung und bei deiner Schule, denn Details weichen ab.

Häufige Fragen

Wer beantragt das COE für das Studentenvisum?

Die aufnehmende Schule, bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan. Du selbst kannst das aus dem Ausland nicht.

Wie lange kann ich mit dem Studentenvisum bleiben?

Die Behörde legt die Dauer im Einzelfall fest, höchstens vier Jahre und drei Monate. Verlängern ist möglich.

Darf ich neben dem Studium arbeiten?

Mit der Erlaubnis für Tätigkeiten außerhalb des Status bis zu 28 Stunden pro Woche, in langen Schulferien bis zu 8 Stunden pro Tag.

Brauche ich ein Visum für einen kurzen Sprachkurs?

Mit einem Pass aus einem visumfreien Land bis zu 90 Tage ohne Einkommen nicht. Länger geht das nicht.

Wie lange gilt das COE?

Drei Monate ab Ausstellung. Innerhalb dieser Zeit musst du das Visum beantragen.

Kann meine Familie mitkommen?

Ehepartner und Kinder können mit dem Status Dependent nachziehen. Auch dafür ist ein COE nötig.

Quellen

  1. Immigration Services Agency: Student
  2. Ministry of Foreign Affairs of Japan: General visa, Student
  3. Immigration Services Agency: Certificate of Eligibility
  4. Immigration Services Agency: Erlaubnis für Tätigkeiten außerhalb des Status (Student)
  5. Immigration Services Agency: Allgemeine Erlaubnis, 28 Stunden pro Woche
  6. Immigration Services Agency: Gebühren für Aufenthaltsanträge ab 1. Oktober 2026
  7. Ministry of Foreign Affairs of Japan: Visumgebühren ab 1. Juli 2026
  8. Ministry of Foreign Affairs of Japan: Visumbefreiung für Kurzaufenthalte
  9. Auswärtiges Amt: Japan, Reise- und Sicherheitshinweise
  10. Botschaft von Japan in Deutschland: Visabeantragung mit Certificate of Eligibility
  11. Botschaft von Japan in Deutschland: Japanische Auslandsvertretungen in Deutschland
  12. Botschaft von Japan in Österreich: Allgemeine Visumsinformationen
  13. Botschaft von Japan in der Schweiz: Visa und Reise
  14. Botschaft von Japan in Kanada: What you need to know about studying in Japan

KI-generiert

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